Für Rheinland-Pfalz gilt seit 28. Dezember 2018 ein neues Landesmediengesetz (LMG). Durch die Gesetzesnovelle erhielt die LMK Medienanstalt Rheinland-Pfalz die Aufsicht über die Telemedienanbieter für sämtliche Bereiche. Die Landesmedienanstalt war hier bisher nur für den Jugendmedienschutz zuständig. Durch die Gesetzesnovelle wurde zudem festgelegt, dass die Lizenzen für Radio- und Fernsehsender von der Medienanstalt nun unbefristet vergeben werden. Dadurch sollen die Rundfunkveranstalter langfristige Planungs- und Investitionssicherheit erhalten. Bisher befristet erteilte Lizenzen, wie die für Sat.1 wurden durch das Gesetz automatisch in unbefristet gültige Zulassungen umgewandelt.
In der Medienanstalt wurde am 15. Dezember 2019 eine Organisationsreform vollzogen, die im abgelaufenen Jahr in einem ausführlichen Diskussionsprozess mit den Mitarbeitenden entwickelt worden war. An die Stelle der vier Abteilungen traten vier Teams (Medienregulierung, Medienförderung, Medienkompetenz, Bürgermedien) und die beiden Stabsstellen Zentrale Dienste und Kommunikation. Die Neuorganisation trägt dem gewachsenen und sich verändernden Aufgabenbereich der Medienanstalt Rechnung, verkürzt die Entscheidungswege und unterstützt die Strategie, Synergien zwischen den Arbeitsbereichen und Projekten der Medienanstalt zu heben.