Medienregulierung

Mit dem neuen Landesmediengesetz (LMG) erweiterte sich der Aufgabenbereich der Medienanstalt RLP: Neben der Überprüfung der Vorgaben für Druckwerke und der Überwachung datenschutzrelevanter Vorschriften bei privaten Rundfunkveranstaltern erhielt die Medienanstalt die vollumfängliche medienrechtliche Zuständigkeit rund um rheinland-pfälzische Telemedienangebote. Bisher war die Medienanstalt bei Telemedien nur für den Jugendmedienschutz verantwortlich, durch die Gesetzesänderung kamen nun, neben der Impressumsaufsicht, auch die Überprüfung der Einhaltung der werberechtlichen Vorgaben hinzu. 2019 standen deshalb Fälle aus dem neuen Aufgabenbereich im Fokus der Aufsichtstätigkeit. Die Bandbreite reichte von fehlenden Impressen bei Gaststätten und anderen Gewerben bis hin zu ungekennzeichneten werblichen Aktivitäten von Influencern auf den verschiedenen Social Media-Plattformen.

In der rundfunkrechtlichen Auseinandersetzung über die Zulässigkeit eines Wechsels der zulassenden Medienanstalt während einer laufenden Lizenzperiode durch einen Programmveranstalter mit negativen Auswirkungen auf Drittsendezeiten und Regionalfensterangebote, die mit seinem Programm verknüpft sind, wurde die Klage der LMK Medienanstalt Rheinland-Pfalz in der zweiten Instanz vom Oberverwaltungsgericht Schleswig abgewiesen. Mit der Klage werden auch wesentliche Fragen der Zuständigkeit von Landesmedienanstalten thematisiert. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit wurde Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Die Entscheidung des Gerichts ist für 2020 vorgesehen.

Ereignisse wie der Mord an dem Politiker Walter Lübcke und der Anschlag auf eine Synagoge in Halle haben erneut gezeigt, wie wichtig es ist, Maßnahmen gegen Hassrede zu ergreifen und Täter sichtbar zu machen. Daher wurde 2019 in Rheinland-Pfalz die Initiative „Verfolgen und Löschen“ aufgesetzt, für die am 23. September der Startschuss fiel. Die Initiative führt Partner aus Strafverfolgungsbehörden, Medienaufsicht und Medienhäusern zusammen, um gemeinsam Hassrede zu bekämpfen. Für die Medienhäuser wurden von Seiten der Strafverfolgungsbehörden privilegierte Meldewege eingerichtet, über die auffällige Posts oder Kommentare direkt an die örtlich zuständige Stelle gemeldet werden können. Unter Koordination und Moderation der Medienanstalt kamen die Partner der Initiative im Oktober zu einem ersten inhaltlichen Treffen in Mainz zusammen.

Im Laufe des Jahres 2019 ist es gelungen, die landesweiten Hörfunk-Angebote auch über DAB zu verbreiten. Am 6. November 2019 lud die Medienanstalt Vertreter von Radio Group und Antenne Mainz zu einem Gespräch ein, um verschiedene Szenarien zur DAB-Versorgung lokaler Veranstalter in Rheinland-Pfalz zu diskutieren. Dabei konnte festgestellt werden, dass das Interesse an DAB groß ist. In allen 4 Regionalgebieten soll zumindest ein Ballungsraum, vorzugsweise ein Oberzentrum versorgt werden.

Schwerpunkte Aufsichtstätigkeit (nach Fällen)

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Rundfunk

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