Mit dem neuen Landesmediengesetz (LMG) erweiterte sich der Aufgabenbereich der Medienanstalt RLP: Neben der Überprüfung der Vorgaben für Druckwerke und der Überwachung datenschutzrelevanter Vorschriften bei privaten Rundfunkveranstaltern erhielt die Medienanstalt die vollumfängliche medienrechtliche Zuständigkeit rund um rheinland-pfälzische Telemedienangebote. Bisher war die Medienanstalt bei Telemedien nur für den Jugendmedienschutz verantwortlich, durch die Gesetzesänderung kamen nun, neben der Impressumsaufsicht, auch die Überprüfung der Einhaltung der werberechtlichen Vorgaben hinzu. 2019 standen deshalb Fälle aus dem neuen Aufgabenbereich im Fokus der Aufsichtstätigkeit. Die Bandbreite reichte von fehlenden Impressen bei Gaststätten und anderen Gewerben bis hin zu ungekennzeichneten werblichen Aktivitäten von Influencern auf den verschiedenen Social Media-Plattformen.