Lagebericht

I. Darstellung des Geschäftsverlaufes

1. Entwicklungen im Medienbereich mit Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf

Am 5. Dezember 2019 haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die Unterzeichnung des Medienstaatsvertrages für Sommer 2020 in Aussicht genommen. Der neue Medienstaatsvertrag umfasst auch meinungsrelevante Gatekeeper wie Smart Speaker, Suchmaschinen und soziale Netzwerke. Mit dem Medienstaatsvertrag wird das deutsche Medienrecht auch an die europäische Richt­linie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) angepasst. Die Ende 2018 novellierte Richtlinie muss bis September 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Der Medienstaatsvertrag regelt in den Paragraphen 106 ff. die Aufgaben der Landes­medienanstalten. Der Staatsvertrag soll 2020 unterzeichnet werden und nach der Ver­abschiedung durch die Länderparlamente im Herbst 2020 in Kraft treten.

Nach dem Entwurf der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunk­anstalten (KEF) soll der Rundfunkbeitrag am 1. Januar 2021 um 86 Cent von 17,50  Euro auf dann 18,36 Euro pro Monat steigen. Die KEF bestätigte am 20. Februar 2020 den Vorschlag zur Anhebung des Rundfunkbeitrages ab 2021. Im nächsten Schritt sind die Ministerpräsidenten der Länder am Zug. Damit die Anhebung zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden kann, müssen alle Landtage bis Ende 2020 zugestimmt haben. Sollte es zu dieser Erhöhung kommen, steigt der Beitragsanteil für die Medienanstalt RLP zum 1.1.2021 entsprechend.

Allerdings ist vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie und den damit ver­bundenen wirtschaftlichen Auswirkungen, kurz- bis mittelfristig mit einem geringeren Beitragsaufkommen zu rechnen. Dies hat negative Auswirkungen auf die Finan­zierungssituation der Medienanstalt RLP. Eine Prognose ist allerdings nicht möglich

2. Landeszentrale für Medien und Kommunikation – Medienanstalt RLP

Für Rheinland-Pfalz gilt seit 28. Dezember 2018 ein neues Landesmediengesetz (LMG). Durch die Gesetzesnovelle erhielt die LMK die Aufsicht über die Telemedien­anbieter für sämtliche Bereiche. Die Landesmedienanstalt war hier bisher nur für den Jugendmedienschutz zuständig. Durch die Gesetzesnovelle wurde zudem festgelegt, dass die Lizenzen für Radio- und Fernsehsender von der LMK nun unbefristet ver­geben werden. Dadurch sollen die Rundfunkveranstalter langfristige Planungs- und Investitionssicherheit erhalten. Bisher befristet erteilte Lizenzen, wie die für Sat.1 wurden durch das Gesetz automatisch in unbefristet gültige Zulassungen umge­wandelt. Allerdings werden auch weiterhin die Lizenzen für die Regionalfenster in den Programmen von Sat.1 und RTL auf zehn Jahre befristet vergeben. Auf die Lizenzen für die Drittsendeanbieter bei Sat.1 hat die Gesetzesnovelle ebenfalls keinen Einfluss. Gemäß den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages erfolgt die Vergabe von diesen Zulassungen weiterhin für die Dauer von fünf Jahren.

Im Rechtsstreit um den Lizenzwechsel von Sat.1 wurde die Klage der Medienanstalt RLP gegen das Ziel von Sat.1, die Medienaufsichtsbehörde von der LMK zur Medien­anstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) zu wechseln, auch in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig am 29.11.2018 abgewiesen. Ob die Vergabe einer neuen Lizenz für Sat.1 durch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA-HSH) rechtmäßig ist, prüft nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Die LMK – Medienanstalt RLP entschied sich für das Einlegen der Revision nach Vorlage der schriftlichen Begründung der Entscheidung des Oberverwaltungs­gerichts Schleswig. Die Versammlungsmitglieder wurden über die Gründe zur An­strengung dieses Revisionsverfahrens ausführlich per eMail vom 29. April 2019 in­formiert. Die Medienanstalt RLP wird beim BVerwG von Rechtsanwalt Martin Pagen­kopf, einem ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht vertreten. Das Bundes­verwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hatte die mündliche Verhandlung zum Rechts­streit, ob die Vergabe einer neuen Lizenz für Sat.1 durch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA-HSH) rechtmäßig ist, ursprünglich auf den 26. März 2020 festgelegt. Wegen der Corona-Pandemie ist der Termin in die 2. Jahreshälfte verschoben worden.

In ihrer Sitzung am 15. Mai 2019 hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Entscheidung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM), das Jugendschutzprogramm JusProg anzuerkennen, für unwirksam erklärt, da bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt worden war, dass das Programm auf den meisten mobilen Endgeräten und Betriebssystemen keine Wirkung entfalten kann. Das Jugendschutzprogramm JusProg ist aber weiterhin als geeignetes Jugendschutz­programm anerkannt, da das Verwaltungsgericht (VG) Berlin am 28. August 2019 dem Eilantrag der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) gegen den Bescheid der Medienanstalt Berlin Brandenburg (mabb) vom 16. Mai 2019 statt­gegeben hat. Die mabb hat gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungs­gericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt, Anfang 2020 haben sich die Medien­anstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e. V. (FSM) sowie der JusProg e. V. als Beigeladener vor dem Ober­verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren auf einen Vergleich geeinigt.

Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt RLP, wurde im Dezember 2019 zum neuen Vorsitzenden der KJM gewählt. Am 1.1.2020 hat er den Vorsitz übernommen, die Amtszeit endet mit der aktuellen Amtsperiode im März 2022.

Das Projekt „Verfolgen und Löschen“ ist eine Initiative der Medienanstalt mit dem Ziel, sog. Hassreden in sozialen Netzwerken, Internetforen oder Blogs von Medien­häusern zurückzudrängen und dem Eindruck entgegenzuwirken, das Internet sei ein rechtsfreier Raum. Neben dem generalpräventiven Ansatz steht ein weiterer Leit­gedanke: Indem Hasskommentare von den Medienhäusern nicht einfach nur gelöscht, sondern sorgfältig strafrechtlich geprüft und ggf. verfolgt werden, will die Initiative einen aktiven Beitrag zum Schutz der Meinungsfreiheit leisten. Hierfür führt sie im Rahmen einer Arbeitsgruppe Partner zusammen, die gemeinsam Hassreden bekämpfen, in dem sie sich „auf kurzem Weg“ absprechen, Verfahrensabläufe abstimmen und effizient gestalten. Täter sollen ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden können. Am 26. August 2019 nahm Dr. Eumann auf Einladung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Sicherheitsgespräch „Gegen Hass und Hetze“ in Mainz teil und stellte gemeinsam mit Justizminister Mertin die Initiative „Verfolgen und Löschen“ vor. Den offiziellen Startschuss für „Verfolgen und Löschen“ gab Staatssekretär Fernis während des LMK-Jahresempfangs am 23. September 2019. Am 15. Oktober 2019 kamen die Partner der Initiative zu einem ersten inhaltlichen Treffen in Mainz zusammen. Die rheinland-pfälzischen Medienhäuser, Staatsanwaltschaften und das Landeskriminal­amt waren zahlreich vertreten, so dass ein reger Austausch stattfinden und das Netz­werk aufgebaut werden konnte.

Die Versammlung der Medienanstalt RLP hat sich in ihrer Klausurtagung am 22. März 2019 am Nürburgring für einen Paradigmenwechsel beim technischen Kinder- und Jugendmedienschutz ausgesprochen und dazu ein Positionspapier verabschiedet. In ihrer Sitzung am 24. Juni 2019 in Ludwighafen hat die Versammlung beschlossen, einen künftigen Arbeitsfokus auf die Sicherung regionaler und lokaler Meinungsvielfalt in kommerziellen Medien zu legen. Dazu führten die Versammlung und der Ausschuss für Jugendschutz und Medieninhalte mit dem Rechts- und Zulassungsausschuss der Versammlung Gespräche mit Vertretern regionaler TV- und Radioanbieter.

Die Gesamtkonferenz (GK) der Medienanstalten entschied am 19. November 2019 über das Personaltableau 2020/21: Seit Januar 2020 steht Herr Dr. Wolfgang Kreißig, Direktor der Landesanstalt für Kommunikation (LFK), an der Spitze der Direktoren­konferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Er ist Nachfolger von Frau Cornelia Holsten (brema).

Regionale DAB-Versorgung in Rheinland-Pfalz: Seit 3. November 2019 wird der Sender Rockland Radio – auf Vermittlung der Medienanstalt RLP –  auf dem landes­weiten DAB-Multiplex des SWR im Kanal 11A verbreitet. Am 6. November 2019 lud die Medienanstalt RLP Vertreter von Radio Group und Antenne Mainz zu einem Gespräch ein, um verschiedene Szenarien zur DAB-Versorgung lokaler Veranstalter in Rheinland-Pfalz und deren Umsetzung zu diskutieren. Dabei konnte festgestellt werden, dass das Interesse von Radio Group und Antenne Mainz an DAB groß ist. In allen 4 Regionalgebieten soll zumindest ein Ballungsraum, vorzugsweise ein Ober­zentrum versorgt werden. Dazu soll ein konkretes Versorgungskonzept erarbeitet werden. Beide Veranstalter können sich dafür einen gemeinsamen Plattformbetrieb vorstellen und präferieren einen Sendebetrieb in eigener Verantwortung.

Die Medienanstalt hat 2019 ein Vergabeverfahren zur Signalzuführung der OKTV-Sender durchgeführt. Die Signale der neun OKTV-Programme aus Rheinland-Pfalz werden seit August 2019 von dem neuen Dienstleister HL komm Telekommunikations­gesellschaft mbH, Leipzig, übertragen. Die Dienstleistung umfasst die Signalzuführung zur Vodafone Kabel Deutschland (VFKD) zur Verbreitung in den rheinland-pfälzischen Kabelnetzen sowie zur Telekom zur Verbreitung in Magenta TV. In Magenta TV werden aus Kapazitätsgründen bislang nur fünf OKTV Programme verbreitet, nämlich OK54 (Trier), OK4 (Koblenz), OK:TV Mainz, OKTV Weinstraße (Neustadt) und OKTV Ludwigshafen. Im Rahmen einer neu eingerichteten Projektgruppe „HD-Umstellung“ erarbeiten Vertreter der Offenen Kanäle und der Medienanstalt RLP nun gemeinsam ein technisches Konzept zur Umstellung aller OKTV-Signale auf HD-Qualität. Mit einer Umsetzung ist 2020 zu rechnen.

In Trier werden seit zwei Jahren erfolgreich Stadtratssitzungen im OK-TV übertragen. In Ludwigshafen starteten am 24.6.2019 ebenfalls Übertragungen. An den Standorten Landau, Speyer und Neustadt/Wstr. wird aktuell dieses Sendeformat in den Gremien diskutiert. Zu den Wahlen am 26. Mai 2019 haben die Offenen Kanäle in unter­schiedlicher Form Sendebeiträge und Aufzeichnungen produziert und über Kabel, Social Media und im Lokal-TV-Portal über Satellit verbreitet. Dabei reichten die Formate und Darstellungsformen von einer Vorberichterstattung, über Interviews mit Kandidat*innen im Fernsehstudio, Erklärfilmen über das Wahlprocedere, Wahlaufrufen bis hin zu Livesendungen am Wahlabend.

Die EU-Kommission und die Medienanstalt RLP haben den klicksafe-Vertrag für eine weitere Laufzeit von 24 Monaten (Jan. 2019 – Dez. 2020) unterzeichnet. Es ist dies der 8. Vertrag seit 2004 (15 Jahre klicksafe). Die Fördersumme beträgt in den jetzt laufenden 24 Monaten für die Medienanstalt RLP insgesamt rd. 1. Mio. Euro. Beim Safer Internet Day 2019, der von der EU-Initiative klicksafe koordiniert wird, fanden bundesweit Aktionen gegen Hass im Netz statt. klicksafe hatte zu der Mitmachaktion #lauteralshass aufgerufen. Zum SID veröffentlichte klicksafe eine aktualisierte Auflage der Informationsbroschüre „Hate Speech – Hass im Netz“.

Am 24. Juni 2019 hat sich der Aufsichtsrat von medien+bildung.com gGmbH konsti­tuiert mit Albrecht Bähr (Vorsitzender), Margit Kohnle-Gros (Stellvertretende Vor­sitzende), Dr. Hanno Scherer, Astrid Schmitt und Elisabeth Vanderheiden. Die  1. Sitzung des Aufsichtsrats fand am 9. Dezember 2019 statt. Nach 11-jähriger Tätigkeit beendete der bisherige pädagogische Beirat von medien+bildung.com seine Arbeit. Am 13. September 2019 übergab er an den neu gegründeten „Wissenschaftlichen Bei­rat“ bei einer gemeinsamen Sitzung in Mainz. Dem neuen Beirat gehören Ver­treterinnen und Vertreter von Universitäten, Fachministerien und Kooperationspartnern an. Vorsitzender des alten und des neuen Beirats ist em. Prof. Dr. Stefan Aufenanger.

Das Kuratorium der Stiftung MedienKompetenzForum Südwest (MKFS) hat in seiner Sitzung am 21.2.2019 die Umwandlung der MKFS in eine Verbrauchsstiftung auf den Weg gebracht. Die Stiftung muss dann mindestens 10 Jahre ihre Stiftungstätigkeit aus­üben. Damit die dann Verantwortlichen entscheiden können, wie es mit der Stiftung weitergehen soll, und das Stiftungskapital bis dahin nicht komplett aufgebraucht ist, haben die drei Stifter zugestimmt, den Haushalt der Stiftung mit jeweils  maximal 30.000 € jährlich weiterhin zu unterstützen. Mit der Umwandlung verbunden ist eine inhaltliche Fokussierung auf die Themen Zuhörförderung (Ohrenspitzer) und Internet­projekte für Senior*innen (Silver-Tipps, Digitalbotschafter*innen).

Die Medienanstalt RLP ist zudem über die Tochtergesellschaft LPR-Trägerge­sell­schaft für jugendschutz.net gGmbH für die wirtschaftlichen, organisatorischen und arbeitsrechtlichen Arbeitsbedingungen der länderübergreifenden und bundesweit tätigen Stellen jugendschutz.net verantwortlich.

In der Medienanstalt wurde am 15. Dezember 2019 eine Organisationsreform voll­zogen, die im abgelaufenen Jahr in einem ausführlichen Diskussionsprozess mit den Mitarbeitenden entwickelt worden war. An die Stelle der vier Abteilungen traten vier Teams (Medienregulierung, Medienförderung, Medienkompetenz, Bürgermedien) und die beiden Stabsstellen Zentrale Dienste und Kommunikation. Die Neuorganisation trägt dem gewachsenen und sich verändernden Aufgabenbereich der Medienanstalt Rechnung, verkürzt die Entscheidungswege und unterstützt die Strategie, Synergien zwischen den Arbeitsbereichen und Projekten der Medienanstalt zu heben.

II. Finanzierungsgrundlagen, Ertragslage

Die Medienanstalt RLP ist nach der Umstellung auf die haushaltsbezogene Abgabe Rundfunkbeitragsgläubiger i. S. d. § 10 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Die Landesmedienanstalten erhalten einen Anteil von 1,8989 % am Rundfunk-beitragsaufkommen. Hiervon erhielt die Medienanstalt RLP im Wirtschaftsjahr 2019 7.544.948,68 €; dies entspricht 87,32 % ihrer Erträge. Die Finanzierung der Medienanstalt erfolgt also auch nach dem Umstieg auf die Haushaltsabgabe weiterhin vorrangig aus diesem Aufkommen.

Daneben erhebt die Medienanstalt RLP Gebühren und erzielt sonstige Einnahmen. Dies sind insbesondere die Gebühren und Auslagen, die die Medienanstalt für Amtshandlungen nach dem Landesmediengesetz festsetzt. Die Gebührentatbestände und die Gebührenhöhe ergeben sich aus der entsprechenden Satzung der LMK. Die Medienanstalt ist darüber hinaus im Hinblick auf die Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem LMG die zuständige Behörde i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten; ihr stehen die von ihr verhängten Bußgelder zu.

Im Wirtschaftsjahr 2019 erzielte die Medienanstalt Erlöse und Erträge (Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Zinserträge) in einer Gesamthöhe von 8.640.765,11 €. Davon entfielen 7.544.948,68 € auf den Anteil am Haushaltsbeitrag. Außerdem wurden Beitragerlöse aus Nachzahlungen für das Vorjahr in Höhe von 43.510,24 € erzielt.

Die übrigen Erträge in Höhe von 1.052.306,19 € setzten sich wesentlich zusammen aus Erlösen im Rahmen des von der LMK koordinierten EU-Projektes „Safer Internet Action Plan“. Die jeweiligen EU-Projekte werden seit dem Geschäftsjahr 2007 in der Gewinn- und Verlustrechnung der LMK ausgewiesen; es fielen im Jahr 2019 Erlöse in Höhe von 708.468,16 € an. Für das Projekt „jugend support“ erhielt die Medienanstalt 103.333,59 €. Die Medienanstalt  erzielte weitere Erlöse durch die Erhebung von Gebühren und Auslagen gem. § 48 (2) LMG in Höhe von 133.845,71 € und vermischte Verwaltungseinnahmen in Höhe von 43.671,82 € sowie als Ausgleich für die Geschäftsführung von „jugendschutz.net“ 38.800,00 €. Grundstückserträge wurden in 2019 in Höhe von 16.800,00 € erzielt, die Versicherungsentschädigungen betrugen 1.813,44 €, die Erlöse aus Verkäufen 670,00 € und die Erträge aus Zinsen 203,47 €. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betrugen 4.700,00 €. Einnahmen aus Bußgeldern waren nicht zu verzeichnen.

Den Erlösen und Erträgen stehen Aufwendungen (Personalkosten, Arbeitgeberleistungen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie sonstige Steuern) in Höhe von 8.750.131,79 € gegenüber. Wesentliche Positionen sind hier die Personalausgaben mit 4.509.841,23 €. Hinzu kommen die Kosten für Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Reisekosten der Gremienmitglieder von 185.975,21 €. Die Kosten für Dienstreisen der Mitarbeiter betrugen 64.956,51 € und für Repräsentationsaufwendungen 7.041,12 €. Die Abschreibungen schlugen mit 398.337,70 € zu Buche. Forderungsverluste waren im Berichtszeitraum 2019 keine zu verzeichnen. Die übrigen Aufwendungen (einschließlich der Abzinsung für die Pensionsrückstellungen)  belaufen sich auf 3.583.980,02 .

III. Finanz- und Vermögenslage

Rückstellungen bestehen in Höhe von 4.249.628,04 €. Davon entfallen auf Pensionen und ähnliche Rückstellungen 3.809.640,00 . Die Rückstellungen für Pensionen entsprechen den BilMoG-Regelungen in vollem Umfang; Nachholungen sind nicht erforderlich. Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf insgesamt 439.988,04 €, davon Rückstellung für Prozesskosten in Höhe von 108.000,00 €. Für die anstehenden Kosten möglicher Prozesse zu den Drittsendezeiten bei Sat.1 ist ein Betrag von 43.000 € zurückgestellt.

Der Jahresfehlbetrag der Medienanstalt für 2019 beträgt 109.366,68 €. In diesem Betrag ist der Aufwand für die Instandhaltung bereits enthalten, so dass die Instandhaltungsrücklage mit einem Betrag von 103.854,70 aufzulösen ist. Für die HD-Umstellung der Offenen Kanäle wurde der Betrag von 9.270,00 € entnommen. Somit entsteht ein Jahresüberschuss von 3.758,02 €. Gemäß der LMK-Finanzsatzung 2019 ist der Jahresüberschuss den satzungs-mäßigen Rücklagen zuzuführen. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 beträgt die OK-Investitionsrücklage 108.052,46 € und die  Instandhaltungsrücklage 153.165,98 €.

Die Finanzlage der Medienanstalt RLP ist geordnet. Zahlungsverpflichtungen konnten jederzeit erfüllt werden.

IV. Prognosebericht

Am 1. Januar 2013 wurde die LMK – wie die anderen Landesmedienanstalten – Rundfunk­beitragsgläubigerin nach § 10 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBeitrStV); dieser Beitragsstaatsvertrag ersetzt den früheren Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Höhe des An­teils setzt § 10 Abs. 1 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages (RFinStV) für die Landes­medienanstalten mit 1,8989 % des Beitragsaufkommens in ihrem Land fest. Der Rundfunk­beitrag (§ 8 des RFinStV) wurde zum 1. April 2015 mit 17,50 € pro Monat festgelegt. Der Anteil der Landesmedienanstalten ergibt 0,341 € pro Monat und Beitragszahler. Die Ministerpräsidenten der Länder sind den Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gefolgt und beabsichtigen, den Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro im Monat zu erhöhen. Die Unterzeichnung des Änderungsstaatsvertrags ist für Sommer 2020 vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung der Länderparlamente könnte die Erhöhung zum 1.1.2021 wirksam werden. Mit Wirksamkeit steigt der Beitragsanteil der Medienanstalten entsprechend.

Die Medienanstalt RLP sieht ihre derzeitige und erwartbare Mittelausstattung als aufgabengerecht an. Das Jahresergebnis 2019 stellt neuerlich unter Beweis, dass die Einsparbemühungen nach wie vor konsequent fortgeführt werden müssen, um die nötigen Handlungsspielräume zu erhalten. Wie bereits in den Jahren 2012 bis 2014, 2016, 2017 und 2018 konnte wieder ein positiver Abschluss erreicht werden.

Am 5. Dezember 2019 haben die Ministerpräsidenten der Länder den Medienstaatsvertrag verabschiedet. Beabsichtigt ist, dass der Medienstaatsvertrag noch 2020 in Kraft treten kann. Den daraus resultierenden zusätzlichen Aufgaben der Landesmedienanstalten wird die zum 1.1.2021 erwartbare Rundfunkbeitragserhöhung gerecht. Auch in den kommenden Jahren muss die Medienanstalt daher weiterhin darauf achten, Einsparpotentiale zu erschließen, um einerseits allfällige Kostensteigerungen und andererseits möglicherweise drohende Erlösrückgänge auszugleichen.

V. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

Digitalisierung und Medienkonvergenz entwickeln sich stetig und zunehmend rasanter weiter. Die Fülle an dadurch bedingten Veränderungen läuft parallel zur tiefgreifenden Mediatisierung aller Lebensbereiche, die zudem auf mediengestützten Prozessen basieren. Die damit einhergehende Erweiterung und inhaltliche Ausdifferenzierung des Medienangebots führt tendenziell zu einer Fragmentierung der Mediennutzer- und -nutzerinnen. Auch die automatisierte Erstellung von Inhalten durch Algorithmen und Bots sowie Intermediären gewinnt in den klassischen Massenmedien zunehmend an Bedeutung. Die damit einhergehende Selektion, Produktion und Distribution von Inhalten lässt neue Wettbewerber entstehen und um Märkte konkurrieren. Die Landesmedienanstalten müssen diese Entwicklungen genau beobachten, um rechtzeitig und kompetent darauf reagieren zu können. Die wirtschaftlichen Entwicklungen im Gefolge der Corona-Pandemie treffen viele Medienunternehmen existentiell. Einerseits steigt der Bedarf an aktueller, verlässlicher Information in der Krise stark an und vor allem auch lokale und regionale Medienangebote werden entsprechend deutlich mehr genutzt. Andererseits brechen Werbemärkte zusammen. Diese Entwicklung gefährdet die wirtschaftliche Existenz einheimischer Medienunternehmen. Bei den Unterhaltungsmedien wenden sich die Menschen verstärkt Streamingangeboten zu, so dass Abonnementdienste eher gestärkt aus der Krise der Medienwirtschaft hervorgehen könnten. Die durch die Pandemie beschleunigten Umwälzungen im Medienbereich beeinflussen auch die Nachfrage nach den Dienstleistungen der Medienanstalt rlp.

2. Chancenbericht

Der von den Ministerpräsidenten beschlossene Medienstaatsvertrag zeichnet rasante Entwicklungen im Medienangebot nach und schafft eine zeitgemäße Grundlage der Medienregulierung. Die sich damit verändernde Aufgabenzuschreibung für die Medienanstalt RLP schafft die Chance, noch stärker für Medienvielfalt und mediale Teilhabe einzutreten und gleichzeitig Standards z. B. im Kinder- und Jugendmedienschutz zu sichern.

Die weiter steigende Nutzung von Social Media und Online-Angeboten fordert die Medienanstalt dazu auf, für Aufklärung bei den Nutzerinnen und Nutzern zu sorgen und diese Aufklärungs- und Beratungsangebote ständig zu aktualisieren und anzupassen. Medienkompetenzvermittlung soll dabei helfen, mit der fortschreitenden Digitalisierung und deren Auswirkungen auf Alltag und Beruf umgehen zu lernen. Die Medienanstalt RLP stellt sich deshalb seit vielen Jahren gestaltend mit unterschiedlichsten Angeboten, Initiativen und Projekten den jeweils neu entstehenden Fragestellungen.

Die Medienanstalt RLP hat im Jahr 2019 ihre Arbeitsstruktur neu geordnet. Mit den Inhalts­bereichen Medienregulierung, Medienförderung, Medienkompetenz und Bürgermedien und den sie bearbeitenden Teams und mit den Stabsstellen Zentrale Dienste und Kommunikation hat sich die Medienanstalt neu gegliedert und organisiert und damit eine wesentliche Voraus­setzung geschaffen, auf aktuelle Herausforderungen innovativ und flexibel reagieren zu können.

3. Gesamtaussage

Die Medienanstalt RLP sieht sich wie auch in den vergangenen Jahren Risiken ausgesetzt, die aus den kontinuierlichen Veränderungen in der Medienlandschaft resultieren. Die Medienanstalt wird hierzu im Konzert mit den anderen Landesmedienanstalten und der Politik hinsichtlich der regulativen und gesetzlichen Rahmen aktiv bleiben müssen, um diese Transformationen im Bereich der Medien im demokratischen Sinne zu begleiten. Die Medienanstalt RLP sieht sich für die Bewältigung der künftigen Risiken gut gerüstet. Mit einem unverminderten Augenmerk auf die finanzielle Stabilität sind Risiken, die den Fortbestand der Medienanstalt gefährden könnten, derzeit nicht erkennbar.

Ludwigshafen, 31. März 2020

Dr. Marc Jan Eumann (Direktor)